Bebauungsplan: Viele offene Fragen, fehlende Grundlagen
Vor der Beschlussfassung zur Bebauungsplanänderung 2026-01 braucht es aus unserer Sicht aktuelle, transparente und fachlich nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen. Deshalb haben wir gemeinsam mit der Liste ZB und der FPÖ eine Sondergemeinderatssitzung einberufen.
Einladung zur Sitzung
Die Sondergemeinderatssitzung findet am 2. Mai um 8 Uhr früh im Gemeindeamt statt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, die Sitzung mitzuverfolgen. Gerade bei einer Entscheidung mit so weitreichenden Folgen für Breitenfurt ist Öffentlichkeit besonders wichtig.
In den vergangenen Wochen wurden viele Stellungnahmen und Einwendungen zum Bebauungsplan verfasst – auch von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern. Dafür möchten wir ausdrücklich Danke sagen. Dieses Engagement zeigt, wie viele Menschen sich Gedanken über die Entwicklung unseres Ortes machen und Verantwortung übernehmen wollen.
Gerade deshalb ist es uns wichtig, dass diese Stellungnahmen nicht nur entgegengenommen, sondern auch sorgfältig, nachvollziehbar und fair berücksichtigt werden. Wer sich die Zeit nimmt, Argumente auszuarbeiten und einzubringen, hat ein Recht darauf, dass diese Einwendungen transparent behandelt und in die Entscheidungsfindung ernsthaft einbezogen werden.
Warum wir eine Sondergemeinderatssitzung für notwendig halten
Ein Bebauungsplan ist eine weitreichende Entscheidung. Er bestimmt, wie sich ein Gebiet künftig entwickeln darf und hat unmittelbare Auswirkungen auf Natur, Verkehr, Infrastruktur, Nachbarschaft und Lebensqualität in Breitenfurt.
Gerade deshalb darf eine solche Entscheidung nicht auf unvollständiger oder unklarer Grundlage getroffen werden. Aus unserer Sicht liegen derzeit noch zu viele offene Fragen vor, die vor einer Beschlussfassung geklärt werden müssen.
1. Stellungnahmen müssen nachvollziehbar behandelt werden
Zum vorliegenden Bebauungsplan wurden Stellungnahmen und Einwendungen eingebracht. Damit der Gemeinderat seine Verantwortung wahrnehmen kann, braucht es eine vollständige und nachvollziehbare Übersicht darüber,
- welche Einwendungen eingebracht wurden,
- wie diese fachlich beurteilt wurden,
- und aus welchen Gründen ihnen entsprochen oder nicht entsprochen wird.
Wir fordern daher vor einer Beschlussfassung eine schriftliche Übersicht aller fristgerecht eingelangten Stellungnahmen. Diese soll zumindest Thema, fachliche Würdigung, Vorschlag zur Berücksichtigung und nachvollziehbare Begründung enthalten.
Besonders wichtige Einwendungen sollen im Gemeinderat gesondert behandelt werden. Das betrifft etwa Fragen zu Baufluchtlinien, Bebauungsdichte, Gebäudehöhen, Bauweisen, Verkehrserschließung, Stellplätzen, Grün- und Freiflächen, Ortsbild, Nachbarinteressen sowie Umwelt- und Klimawirkungen.
Ebenso muss die Behandlung der Stellungnahmen in der Niederschrift klar und nachvollziehbar dokumentiert werden.
2. Naturgefahren und Hangwasser müssen fachlich geprüft werden
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Frage der Naturgefahren. Im Motivenbericht zur Bebauungsplanänderung wird ausdrücklich festgehalten, dass der Gefahrenzonenplan derzeit in Überarbeitung ist und die Darstellung auf dem Stand des NÖ-Atlas wiedergegeben wird.
Gerade deshalb halten wir es für notwendig, dass vor einer Beschlussfassung eine aktuelle fachliche Beurteilung vorgelegt wird. Diese muss insbesondere klären,
- welche Auswirkungen ein in Überarbeitung befindlicher Gefahrenzonenplan haben kann,
- welche Rolle Hangwasser und Oberflächenwasser spielen,
- und ob Wildbach- oder Abflussrisiken für die geplante Bebauung und Aufschließung relevant sind.
3. Die ökologischen Grundlagen dürfen nicht übergangen werden
Das betroffene Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet und im Biosphärenpark Wienerwald, konkret in einer Pflegezone. Im Motivenbericht werden außerdem Erlen-, Eschen- und Weidenauen, Glatthaferwiesen und die Wohlfahrtsfunktion des Waldes genannt.
Diese ökologischen Rahmenbedingungen sind keine Nebensache. Sie sind wesentlich für die Beurteilung, ob die geplante Bebauungsplanänderung im vorgesehenen Umfang sachgerecht und verantwortbar ist.
Hinzu kommt, dass das Naturdenkmal Stieleiche aus unserer Sicht bislang nicht ausreichend dokumentiert und mit einer nachvollziehbar nachgewiesenen Schutzzone abgesichert wurde. Deshalb fordern wir auch ein Schutzkonzept inklusive geohydrologischer Untersuchung.
4. Verkehr, Mobilität und Durchwegung brauchen belastbare Grundlagen
Der vorliegende Entwurf enthält bereits konkrete Regelungen zu Stellplätzen, Fahrradstellplätzen, Versickerung und Begrünung. Das zeigt deutlich, dass Fragen der Erschließung und Mobilität für diese Planung wesentlich sind.
Vor einer Beschlussfassung braucht es daher aus unserer Sicht eine ergänzende verkehrliche Beurteilung unter realistischen Alltagsbedingungen. Diese soll insbesondere Kfz-Verkehr, Fuß- und Radverbindungen, Hol- und Bringverkehr, Besucherverkehr sowie Baustellenverkehr umfassen.
Gleichzeitig wird im Motivenbericht die bestehende beziehungsweise im Luftbild erkennbare Durchwegung ausdrücklich als wesentliche Grundlage für die künftige Bebauung bezeichnet. Daher fordern wir auch eine konkrete und rechtlich nachvollziehbare Darstellung, wie diese Durchwegung dauerhaft gesichert werden soll – einschließlich Lage, Breite, Zugänglichkeit und rechtlicher Absicherung.
5. Auch die Folgen für die Gemeinde müssen offengelegt werden
Ein Bebauungsplan hat nicht nur Auswirkungen auf das Grundstück selbst, sondern auch auf die Gemeinde als Ganzes. Im Motivenbericht wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unterschiedliche Bebauungsvarianten unterschiedliche Infrastrukturinvestitionen erforderlich machen können.
Daher braucht es vor einer Beschlussfassung auch eine nachvollziehbare Abschätzung der Infrastruktur- und Folgekosten. Dazu zählen insbesondere Auswirkungen auf
- Straßen und Wege,
- Entwässerung,
- Grünraumpflege,
- Kinderbetreuung,
- Schule,
- und sonstige gemeindliche Leistungen.
Nur wenn diese Folgen offen dargestellt werden, kann der Gemeinderat verantwortlich entscheiden.
Unser Standpunkt
Unsere Haltung ist klar: Entscheidungen dieser Tragweite brauchen eine saubere Grundlage. Wir fordern Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine fachlich fundierte Entscheidungsbasis.
Darum fordern wir vor einer Beschlussfassung:
- eine vollständige und nachvollziehbare Aufarbeitung aller Stellungnahmen,
- eine aktuelle fachliche Prüfung von Naturgefahren und Hangwasser,
- eine ökologische Bestandsaufnahme samt Schutzkonzept für die Stieleiche,
- eine realistische Beurteilung von Verkehr, Mobilität und Durchwegung,
- sowie eine nachvollziehbare Darstellung der Infrastruktur- und Folgekosten.
Solange diese Grundlagen fehlen, ist eine Beschlussfassung aus unserer Sicht unverantwortlich.